Die Jägerprüfung in Bayern und die Jägerausbildung in unserer Kreisgruppe
Die Jägerprüfung in Bayern ist als staatliche Prüfung ausgebildet. Die Prüfung findet an verschiedenen Prüfungsstandorten viermal jährlich statt.
Prüfungsbehörde zentral für Bayern ist das Amt für Ernährung Landwirtschaft u. Forsten in Landshut.
Einzelheiten zur Prüfung, insbesondere den Prüfungsterminen, Formulare und den amtlichen Prüfungsfragenkatalog können Sie unter folgendem Link einsehen.
Wildtierportal Bayern – Bayrisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Die Jägerprüfung umfasst Grundkenntnisse aus 6 Prüfungsfächern/Sachgebieten: I. Waffenrecht, Jagdwaffen, Munition, Optik und Ballistik
II. Wildtierbiologie der jagdbaren Haar- und Federwildarten
III. Rechtliche Vorschriften des Bundesjagdgesetzes, des Bay. Jagdgesetzes der hier zu erlassenen Ausführungsbestimmungen sowie jagdrechtliche Nebenbestimmungen.
IV. Jagdpraxis; Kenntnisse rund um die Jagdausübung.
V. Jagdhunde; Jagdhunderassen, Welpenaufzucht und Ernährung, Hundehaltung und Ausbildung sowie deren Verwendung im praktischen Jagdbetrieb
VI. Naturschutz; wichtige, dem Naturschutz unterliegende Tier- u. Pflanzenarten, Land- u. Waldbau.
Aus den o. gen. Sachgebieten sind im Teil der schriftlichen Prüfung 100 Fragen im Multiple-choice-Verfahren zu beantworten, wobei eine oder mehrere vorgegebene Antworten richtig sein können. Die Prüfungsfragen finden sich in dem amtlichen, ca. 1200 Fragen umfassenden Fragenkatalog.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn 75 der gestellten Fragen richtig und vollständig beantwortet sind.
Für Bewerber, die die schriftliche Prüfung bestanden haben, schließt sich die mündliche Prüfung, die sich ebenfalls auf die o. gen. Sachgebiete erstreckt, an.
In einem ca. 15-min. Prüfungsgespräch pro Sachgebiet werden die Kenntnisse und das fachübergreifende Wissen der Prüfungsbewerber überprüft.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in den einzelnen Fachgebieten ausreichende Kenntnisse erbracht werden.
Werden in einem Fach ungenügende Kenntnisse oder in 2 Fächern mangelhafte Kenntnisse festgestellt, so kann die mündliche Prüfung nicht bestanden werden.
Nach der mündlichen Prüfung schließt sich die praktische Prüfung an. Diese besteht aus zwei Teilen:
1. Handhabung
der jagdlich gebräuchlichen Lang- u. Kurzwaffen
Bei der Waffenhandhabung wird anhand beispielhafter Simulationen aus dem praktischen Jagdbetrieb der sichere Umgang des Bewerbers mit Lang- und Kurzwaffen geprüft. Sicherheitsfehler haben zwingend das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
2. Kugelschießen
Beim praktischen Schießen hat der Bewerber 4 Schuss auf die 100 m entfernte Rehbockscheibe abzugeben.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn 3 Treffer innerhalb des 8. Rings platziert sind.
Nicht bestandene Prüfungsteile können innerhalb von 2 Jahren 2x wiederholt werden. Die Schießprüfung beim Kugelschießen kann am selben Tag wiederholt werden!
Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt voraus, dass der Bewerber mindestens 60 Stunden praktische und 60 Stunden theoretische Ausbildung absolviert hat. Weiter muss der Bewerber in der Ausbildung mindestens 250 Wurfscheiben beschossen haben und in einer Serie von 10 Wurfscheiben mindestens 3 Treffer erzielt haben. Das Trefferergebnis muss von einem Ausbilder und einer autorisierten Person der Standaufsicht schriftlich bestätigt werden.
Der Bewerber muss des Weiteren in einem Schießkino (auch Laser) eine Realfilmsequenz mit der Langwaffe geübt haben. Das Schießen mit der Pistole und dem Revolver wird unterwiesen, es müssen danach mindestens je 5 Schuss am Schießstand abgegeben werden. Auch dieses bestätigt der Ausbilder im Rahmen der praktischen Schießausbildung.
Für die o. gen. Bestätigungen in der Schießausbildung sind die amtlichen Vordrucke des AELF Landshut zu verwenden.
Die Jägerausbildung unserer Kreisgruppe orientiert sich an den oben wiedergegebenen Prüfungsanforderungen.
Unseren theoretischen Unterricht in den 6 Sachgebieten einschließlich der Wiederholungen geben wir mit ca. 140 Stunden an.
Die praktische Ausbildung findet in unseren Lehrrevieren statt. Sie erstreckt sich auf naturkundliche Exkursionen, Anlage von Wildäckern und Wildäsungsflächen, Kanzel- und Hochsitzbau, Teilnahme an der Hundeausbildung, Ansprechen des Wildes im Rahmen von Ansitzen, das Versorgen des Wildes unter Beachtung der wildbrethygienerechtlichen Vorschriften.
Das praktische Schrotschießen findet auf der Schießanlage des BWC in Drügendorf statt, das Übungsschießen Kugel sowie das Schießen mit Pistole und Revolver im Schützenhaus Cadolzburg ebenso wie das Bewegungsschießen im Schießkino.
Bewerber, die von unserem umfangreichen Ausbildungsangebot Gebrauch machen und sich selbst während der Ausbildungsdauer intensiv mit der Fülle des zu bewältigenden Stoffes befassen, werden keine Schwierigkeit haben, die nicht leichte Jägerprüfung zu bestehen.
Wir wünschen viel Erfolg!